AGB

Herstellung und Verkauf von
Trockenbauprofilen
Groß- und Einzelhandel

 

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Anwendungsbereich

  • Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte.
  • Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
  • Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

 

Vertragsabschluss

Aufträge an uns, Vertragsänderungen und –ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

 

Preise

  • Unsere Preise gelten ab Werk und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
  • Für jede Lieferung werden Versandkosten und Verpackung fällig.
  • Bei Sonderabwicklung (z.B. sperrige Maße nach Kundenwunsch, Expressaufträge) ist Profile JAHA berechtigt, eine Servicepauschale in Rechnung zu stellen.
  • Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als zwei Monate ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.

 

Zahlung

  • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
  • Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 285 Abs. 3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
  • Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

Lieferung

  • Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
  • Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
  • Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
  • Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
  • Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  • Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch uns oder durch von uns beauftragte Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.

 

Lieferfrist

Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Eigentumsvorbehalt

  • Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Waren im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  • Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiter veräußert wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit andern Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und Profile JAHA vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
  • Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  • Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache – im Verhältnis des Verkehrswertes unsere Ware, zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände – zurzeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
  • Wir verpflichten uns, auf Anforderung, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

Beanstandungen

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.

 

Gewährleistung

Wir räumen dem Besteller, trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten, uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.

 

Beschaffenheitsmerkmale

Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.

 

Datenschutz

Die im Rahmen der Kundenbeziehung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhoben und verwendet, soweit der Kunde keine anders lautende Erklärung zum Datenschutz abgegeben hat.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  • Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Betzdorf. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
  • Es gilt deutsches Recht.
Aussteifungsprofile UA Aussteifungsprofile UA Aussteifungsprofil UA aus Metall mit sehr hoher Festigkeit zur Montage verstärkter Unterkonstruktionen
Wandprofile CW Wandprofile CW Trockenbau- und Ständerprofile aus Metall mit hoher Steifigkeit, für die Erstellung von Unterkonstruktionen.
Wandprofile UW Wandprofile UW Trockenbau- und Rahmenprofile aus Metall mit hoher Steifigkeit in Verbindung mit CW-Ständerprofilen.
Deckenprofil CD Deckenprofil CD Trockenbauprofile für die Grund- und Traglattungs-Unterkonstruktionen bei Deckenabhängungen.
Deckenprofil UD Deckenprofil UD Trockenbauprofile für den Wandanschluss aus Metall mit hoher Steifigkeit in Verbindung mit CD-Profilen.
Mehr Informationen Weiter Wir stellen Standardprofile sowie Profile mit Sondergrößen und –längen her. Hier finden Sie weitere Informationen.